Wahlvorschriften

  • 08.03.2026 Wahlsonntag
Briefliche Wahl

Die unterschriebenen Stimmrechtsausweise mit den Wahlzetteln sind rechtzeitig der Post zu übergeben oder bis am Sonntag, 8. März 2026, 11:00 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses zu werfen.

Vorzeitig

Während den Schalteröffnungszeiten Montag 08:00-11:30, Dienstag 08:00-11:30 und 13:30-16:30, Mittwoch 13:30-16:30, Donnerstag 08:00-11:30 und 13:30-16:30 und Freitag 07:30-13:00 kann in den Einwohnerdiensten im Gemeindehaus vorzeitig gewählt werden.

An der Urne

Sonntag, 8. März 2026 im Gemeindehaus von 09:00-10:00 Uhr gemäss Angaben auf dem Stimmrechtsausweis.

Allfälliger 2. Wahlgang am 14. Juni 2026.

Stellvertretung

Eine stimmende Person kann bei der vorzeitigen Stimmabgabe oder an der Urne höchstens zwei Personen vertreten, wenn diese den Stimmrechtsausweis unterzeichnet haben.

Wahlzettel

Es werden leere Zettel verwendet. Leer gelassene Zeilen haben keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Stimmen für vereinzelte Kandidaten beeinflussen das absolute Mehr.

Beiblatt

Alle offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten sind auf einem Beiblatt aufgeführt, welches den Wahlunterlagen beiliegt. Trotzdem bleiben alle in Herrliberg wohnhaften Wahlberechtigten wählbar.

Stimm- und Wahlzettel müssen durch die stimmberechtigte Person handschriftlich ausgefüllt werden. Somit darf z.B. kein Familienmitglied für die anderen Mitglieder die Wahlzettel ausfüllen. Solche Wahlzettel sind ungültig (GPR 65 und 73).

Ausnahme: Nur eine schreibunkundige oder verletzte Person kann sich vertreten lassen. Die beauftragte Person hat dies mit dem Namen und Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis (Vermerk in Vertretung bzw. im Auftrag) zu bestätigen (VPR11).